Feuer- und Feuerwerksverbot

In Uster gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr ein Feuer- und Feuerwerksverbot

Die Stadt Uster erlässt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Brandgefahr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien für das gesamte Stadtgebiet. Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr und dauert bis auf Weiteres.

Aufgrund der anhaltenden Hitze und der geringen Niederschlagsmenge seit Frühling sind Wälder, Felder, Wiesen und Böschungen stark ausgetrocknet. Bereits kleine Funken können Brände auslösen. Zudem ist gemäss Wetterprognosen in nächster Zeit nicht mit ausgiebigen und länger anhaltenden Regenfällen zu rechnen. Die Stadt Uster beurteilt deshalb sowohl die Waldbrandgefahr als auch die allgemeine Brandgefahr als erheblich.

Uster erlässt zusätzliche Massnahmen zum kantonalen Feuerverbot

Bereits seit dem 26. Juni 2026 gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Angesichts der aktuellen Lage und mit Blick auf den Schutz des gesamten Stadtgebiets hat die Stadt Uster nun zusätzliche Massnahmen beschlossen und mittels Präsidialverfügung ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien erlassen.

Konkret umfasst das Verbot:

– das Entzünden von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk
– das Entfachen von offenem Feuer im Freien
– das Entzünden von Höhenfeuern
– das Grillieren mit Holz oder Holzkohle
– die Benützung eingerichteter Feuerstellen
– offenes Feuer auf Balkonen und Gartensitzplätzen

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas auf Balkonen und Gartensitzplätzen, sofern keine anderslautenden Vorschriften von Hausverwaltungen gelten.

Verstösse gegen das Verbot werden geahndet

Die Bevölkerung wird gebeten, sich an diese Vorgaben zu halten. Die Missachtung des Verbots kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, bis auf Widerruf. Die Lage wird laufend beobachtet. Sobald es die Verhältnisse zulassen, wird die Massnahme wieder aufgehoben.

Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.